Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verkäufe und Lieferungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur,
soweit wir diesen schriftlich zustimmen.
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Die handelsüblichen Farben-, Oberflächen- und Stärketoleranzen bleiben vorbehalten.
2. Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern wir sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
3. a) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens zwei Wochen vor dem
gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
3. b) Auf Fakturen unter Fr.100.-- wird ein Kleinmengenzuschlag berechnet, es sei denn, der Fakturabetrag sei niedriger als Fr. 100.-- weil
Contrik AG mit von Ihnen bestellten Teilen in Verzug ist.
4. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks oder andere von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und
deren Auswirkung von der Verpflichtung zur Lieferung.
5. Unsere Preise gelten ab Lager Contrik in Urdorf, zuzüglich der Mehrwertsteuer, Fracht und Verpackung. Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware
unsere Preise allgemein anheben oder ermässigen, so gilt, wenn nicht anders vereinbart, der am Liefertag gültige Preis.
6. Der Versand erfolgt nach unserem Ermessen. Mehrkosten für Express-Sendungen gehen in jedem Falle zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem
Transporteur übergeben haben.
7. Wird die Ware aufgrund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des Kunden (Sonderfertigungen) hergestellt und geliefert und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, so ist
der Kunde verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter und von einer etwaigen Rechtsverteidigung freizustellen.
8. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Zahlungen gelten nur im Umfang als geleistet, wie wir bei der Bank
frei darüber verfügen können.
Bank- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der zum Zeitpunkt der Schuld gültigen Kreditzinsen unserer Bank. Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird die
Eröffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir berechtigt, Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen. Gegen unsere Forderungen
darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Beanstandungen der Ware die Zahlungen
fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.
9. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns beglichen hat. Bei Verarbeitung oder
Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Ware.
Der Kunde tritt seine Forderungen aus Weiterveräusserungen der Vorbehaltswerte im voraus sicherheitshalber an uns ab. Erscheint uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet, hat
uns der Kunde auf Verlangen die Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die Forderungsabtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen
herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltswaren tritt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
10. Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind uns spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, bei
verborgenen Mängeln unverzüglich nach Entdecken, schriftlich mitzuteilen. Wird die Frist überschritten oder wird die gelieferte Ware unsachgemäss behandelt oder verarbeitet, so
erlöschen alle Mängelansprüche. Das Rügerecht erlischt in jedem Falle 6 Monate nach Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir
Fehlmengen nachliefern, bzw. nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Sollte eine Ersatzlieferung ebenfalls
Mängel aufweisen, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder evtl. einen Preisnachlass geltend machen.
11. Schadenersatzansprüche gegen uns entstehen nur, wenn ein Schaden durch uns vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist. Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses
Fehlers vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weiter Schadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Urdorf (Schweiz).
13. Preisänderungen vorbehalten. Technische Änderungen durch den Hersteller sind möglich und können ohne Vorankündigung eingeführt werden. Technische Daten und Skizzen in dieser
Preisliste gelten rein zur Information und sind unverbindlich.
N.B. Nach amtlichen Vorschriften über die Verwendung elektrotechnischer Artikel dürfen prüfpflichtige Bauteile, die nicht das SEV-Zeichen tragen - auch wenn sie anderweitig markiert
sind - nur im Spannungsbereich bis 50 V AC oder 72 V DC verwendet werden.
14. Gerichtsstand ist Zürich. Anwendbar ist Schweizer Recht.
| Mehrwertsteuer-Nummer | 236 363 |
| Post-Check-Konto | 80-20811-0 |
| Bankverbindung | Credit Suisse |
| Konto-Nr. | 0860-1676268-91 (4835) |
| IBAN | CH65 0483 5167 6268 9100 0 |
| SWIFT | CRESCHZZ80A |
| HR-Firmennummer | CJ-020.3.918.607-2 |
